ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite sagt, was wir getan haben, damit lyvia.swiss von möglichst vielen genutzt werden kann, und vor allem, was wir noch nicht geprüft haben. Sie wurde am 20. August 2026 erstellt und trägt die Version 1.0.
Unsere Haltung in einem Satz
Wir haben diese Website mit der Barrierefreiheit im Kopf gestaltet, wir haben das Ergebnis nicht prüfen lassen, und wir beanspruchen deshalb keine Konformitätsstufe. Diese Seite existiert, damit Sie genau wissen, wo wir stehen, nicht um ein Label zu zeigen.
Warum diese Vorsicht
Eine Website kann eine lange Liste guter Praktiken einhalten und trotzdem an einem bestimmten Punkt mit einem bestimmten Bildschirmleser unbenutzbar sein. Nur eine Prüfung durch eine kompetente Person, an echten Fällen und mit echten Hilfstechnologien, erlaubt die Aussage, dass eine Stufe erreicht ist. Wir haben diese Prüfung nicht durchgeführt und behaupten deshalb nichts, was nicht gemessen wurde.
Was diese Seite nicht ist
Dieses Dokument ist weder eine Konformitätsbescheinigung zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte noch eine Erklärung im Sinne einer gesetzlichen Pflicht, der wir unterlägen. Es ist eine freiwillige Verpflichtung, so formuliert, dass sie überprüfbar ist.
Was wir auf dieser Website getan haben
Die folgenden Punkte wurden von Anfang an in die Gestaltung einbezogen und von uns während der Entwicklung geprüft. Es sind geleistete Arbeiten, keine Absichten.
Der Kontrast der Texte
Die Text- und Hintergrundfarben wurden so gewählt, dass sie ein für das Lesen ausreichendes Kontrastverhältnis bieten, auch auf dunklen Hintergründen und auf Bedienelementen. Wir haben diese Verhältnisse während der Gestaltung mit Messwerkzeugen kontrolliert, insbesondere für Fliesstexte und Schaltflächen.
Die Bedienung über die Tastatur
Sämtliche Links, Schaltflächen und Formularfelder sind über die Tastatur erreichbar, in einer Reihenfolge, die der visuellen Lesart der Seite folgt. Das Element, das den Fokus erhält, wird sichtbar markiert, deutlich genug, um erkennbar zu bleiben. Es wurde absichtlich keine Fokusfalle eingebaut.
Die Beachtung der Einstellung zur Reduktion von Animationen
Die Website enthält Übergänge und Einblendungen beim Scrollen. Wenn Ihr Betriebssystem eine Präferenz für reduzierte Animationen meldet, werden diese Effekte deaktiviert oder stark abgeschwächt. Diese Präferenz wird beachtet, ohne dass Sie auf der Website etwas tun müssen.
Die Struktur der Überschriften
Jede Seite trägt eine einzige Hauptüberschrift, gefolgt von einer geordneten Hierarchie von Zwischentiteln ohne Stufensprünge. Diese Struktur erlaubt es, eine Seite mit einem Bildschirmleser über ihre Überschriften zu durchlaufen, was die schnellste Art bleibt, sich zu orientieren.
Die Alternativtexte
Informationstragende Bilder sind mit einem Alternativtext versehen, der beschreibt, was sie beitragen. Rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet, um die Lektüre nicht zu belasten. Wir wenden diese Regel bei jedem neuen Inhalt an.
Zoom und Skalierung
Das Layout beruht auf relativen Einheiten, sodass sich die Texte vergrössern lassen, ohne dass sich der Inhalt überlappt oder verschwindet. Die Website bleibt auf einem kleinen Bildschirm und bei vergrösserter Anzeige nutzbar.
Die Grundlagen der Auszeichnung
Die Sprache jeder Seite ist deklariert, die Formularfelder sind mit einer sichtbaren Beschriftung verknüpft, die Links tragen eine auch ausserhalb ihres Kontexts verständliche Bezeichnung, und der Hauptinhalt ist über eine Strukturmarke auffindbar.
Was wir noch nicht getan haben
Dieser Abschnitt ist der wichtigste der Seite. Wir zählen unsere Lücken lieber auf, als eine betroffene Person sie beim Anstossen entdecken zu lassen.
Keine formelle Prüfung
Die Website war Gegenstand keiner Barrierefreiheitsprüfung durch eine Stelle oder eine spezialisierte Person. Wir haben also keine systematische Bewertung Kriterium für Kriterium vorgenommen und verfügen über keinen Bericht, den wir Ihnen übergeben könnten.
Keine Tests mit Hilfstechnologien
Wir haben die Website weder mit Bildschirmlesern noch mit Sprachsteuerung noch mit alternativen Zeigesystemen getestet. Unsere Kontrollen beschränkten sich auf die Tastaturbedienung und auf automatische Prüfwerkzeuge, die nur einen Teil der wirklichen Hindernisse erkennen.
Keine Tests mit betroffenen Nutzerinnen und Nutzern
Keine Person mit einer Behinderung hat an der Gestaltung oder am Gegenlesen der Website mitgewirkt. Das ist die nützlichste Prüfung von allen, und sie fehlt uns.
Punkte, die wir als verbesserungsfähig kennen
Gewisse Einblendungen beim Scrollen können eine sequenzielle Lektüre stören, wenn die Präferenz für reduzierte Animationen nicht aktiviert ist. Dokumente, die wir allenfalls zum Herunterladen anbieten, werden nicht systematisch in einem barrierefreien Format erstellt. Die Kohärenz der Alternativtexte über alle Seiten wurde seit der Aufschaltung nicht gesamthaft überprüft.
Keine Beanspruchung einer Stufe
Wir erklären weder eine vollständige noch eine teilweise Konformität mit einer Stufe der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, weil eine solche Erklärung eine Bewertung voraussetzt, die wir nicht durchgeführt haben. Eine Stufe zu nennen, ohne sie gemessen zu haben, wäre eine unzutreffende Angabe über unsere eigenen Leistungen.
Der Rahmen, in, dem wir uns bewegen
Einige Anhaltspunkte, um zu verstehen, was für eine Website wie unsere gilt und was wir darüber hinaus tun.
Das Regelwerk, das wir verwenden
Wir stützen uns auf die vom World-Wide-Web-Konsortium veröffentlichten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die internationale Referenz auf diesem Gebiet. Wir nutzen sie als Gestaltungsleitfaden, ohne deren formelle Konformität zu beanspruchen.
Das Schweizer Recht
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zielt in erster Linie auf Leistungen des Bundes und auf öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen. Die Frage seiner genauen Anwendung auf eine von einem Privatunternehmen betriebene Vitrine-Website ist nicht abschliessend geklärt, und wir könnten hier keine gesicherte Antwort übernehmen. Wir wenden diese Grundsätze freiwillig an, ohne auf eine Verpflichtung zu warten.
Unsere Kohärenz
Wir begleiten Unternehmen bei der Einführung von Werkzeugen, die ihre Teams nutzen können müssen. Es fiele uns schwer, über Ergonomie und Akzeptanz zu sprechen, wenn unsere eigene Website einen Teil ihrer Besucher ausschlösse. Das ist der Hauptgrund, weshalb es diese Seite gibt.
Ein Hindernis melden
Wenn eine Seite Ihnen Widerstand geleistet hat, sagen Sie es uns. Eine präzise Meldung ist mehr wert als eine endlos aufgeschobene Prüfung.
Wie Sie uns schreiben
Richten Sie eine Nachricht an office@lyvia.swiss mit dem Vermerk Barrierefreiheit im Betreff. Beschreiben Sie wenn möglich die Adresse der betroffenen Seite, was Sie tun wollten, was geschehen ist und welches Gerät oder welche Software Sie verwendet haben. Diese Angaben erlauben uns, das Problem nachzustellen, statt es zu erraten.
Was wir damit tun
Wir bestätigen den Eingang innert fünf Arbeitstagen und sagen, ob das Problem nachstellbar ist und in welcher Frist wir es zu beheben gedenken. Braucht eine Korrektur Zeit, schlagen wir in der Zwischenzeit einen Weg vor, die Information zu erhalten oder den Schritt über einen anderen Kanal zu erledigen.
Eine stets verfügbare Alternative
Bleibt Ihnen ein Teil der Website unzugänglich, erreichen Sie uns direkt per E-Mail an office@lyvia.swiss oder per Post an LYVIA SNC, Kleinschönberg 10, 1700 Fribourg. Kein Vorgang bei uns hängt ausschliesslich von einem Online-Formular ab.
Wenn unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellt
Sie können sich an das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wenden, das in Gleichstellungsfragen informiert und berät, oder an eine in diesem Bereich tätige Organisation. Wir betrachten einen solchen Schritt nicht als Angriff, und wir regeln die Frage selbstverständlich lieber direkt mit Ihnen.
Was wir vorsehen
Wir kündigen hier nur Arbeiten an, die wir wirklich durchführen wollen, ohne Termine, die wir nicht halten könnten.
Eine externe Prüfung
Wir sehen vor, die Website von einer in digitaler Barrierefreiheit kompetenten Person bewerten zu lassen und das Ergebnis auf dieser Seite zu veröffentlichen, auch wenn es streng ausfällt. Wir werden diese Erklärung dann mit der tatsächlich erreichten Stufe und der Liste der festgestellten Abweichungen aktualisieren.
Tests mit einem Bildschirmleser
Wir sehen vor, die gesamte Website mit mindestens einem verbreiteten Bildschirmleser zu durchlaufen und zu korrigieren, was sich dabei zeigt. Diese Arbeit wird der externen Prüfung vorausgehen, weil sie vermeidet, eine Expertise zu bezahlen, um offensichtliche Fehler zu entdecken.
Die Durchsicht der Inhalte
Wir sehen eine systematische Durchsicht der Alternativtexte und der Linkbezeichnungen auf allen Seiten vor, sowie eine Prüfung des Verhaltens der Website bei deaktivierten Animationen.
Aktualisierung dieser Seite
Diese Erklärung wird bei jedem erreichten Schritt aktualisiert, und ihr Versionsdatum wird davon zeugen. Lesen Sie sie in sechs Monaten wieder und sie hat sich nicht bewegt, dann ist nichts vorangekommen, und Sie dürfen uns das zu Recht vorhalten.
Häufige Fragen
Was man uns fragt
Ist Ihre Website konform mit der Stufe AA der Zugänglichkeitsrichtlinien?
Wir wissen es nicht, und wir behaupten es nicht. Wir haben die entsprechenden guten Praktiken bei der Gestaltung angewendet, aber keine Prüfung hat das Ergebnis Kriterium für Kriterium gemessen. Eine Stufe zu nennen, ohne sie geprüft zu haben, wäre eine unzutreffende Aussage, und wir sagen Ihnen lieber, wo wir wirklich stehen.
Funktioniert die Website mit einem Bildschirmleser?
Die Struktur der Website wurde dafür gebaut, mit einer sauberen Hierarchie der Überschriften, Formularbeschriftungen und Alternativtexten. Wir haben jedoch keinen echten Test mit einem Bildschirmleser durchgeführt, also können wir es Ihnen nicht garantieren. Wenn Sie einen verwenden und etwas blockiert, wäre Ihre Meldung für uns sehr wertvoll.
Können die Animationen der Website abgeschaltet werden?
Ja, und zwar automatisch. Wenn Ihr Betriebssystem eine Präferenz für reduzierte Animationen meldet, beachtet die Website diese Einstellung und entfernt oder dämpft die Übergangs- und Einblendeffekte. Sie müssen auf der Website selbst nichts aktivieren.
Wie melden Sie uns ein Zugänglichkeitsproblem?
Per E-Mail an office@lyvia.swiss, mit dem Betreff Barrierefreiheit. Nennen Sie die betroffene Seite, was Sie tun wollten und was geschehen ist. Wir bestätigen den Eingang innert fünf Arbeitstagen und sagen Ihnen offen, ob wir korrigieren können und in welcher Frist.
Warum eine Seite veröffentlichen, die Ihre Mängel aufzählt?
Weil eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die nur von Erfolgen spricht, niemandem hilft. Eine betroffene Person muss wissen, was womöglich nicht funktioniert, bevor sie daran anstösst, und eine überprüfbare Verpflichtung ist mehr wert als ein beruhigendes Logo.
Ein Hindernis auf dieser Website
Beschreiben Sie uns, was nicht funktioniert hat und auf welcher Seite. Wir antworten innert fünf Arbeitstagen, und wir schlagen Ihnen einen anderen Weg vor, das Gesuchte zu erhalten, wenn die Korrektur Zeit braucht.
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