ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Dieses Dokument beschreibt, wozu wir uns verpflichten, was wir nicht tun, und wer wofür einsteht, wenn etwas nicht wie vorgesehen läuft. Es wurde am 20. August 2026 erstellt und trägt die Version 1.0.

Geltungsbereich und Begriffe

Wir haben diese Bedingungen so geschrieben, dass ein KMU-Chef sie ganz lesen kann, ohne Wörterbuch. Sie regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und ersetzen jede frühere Abmachung über denselben Gegenstand.

Für wen und wofür diese Bedingungen gelten

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln jede Leistung, welche die LYVIA SNC, Kleinschönberg 10, 1700 Fribourg, IDE CHE-433.051.153, einem Kunden erbringt. Sie gelten, sobald der Kunde eine Offerte annimmt, einen Kostenvoranschlag unterzeichnet, eine Bestellung schriftlich bestätigt oder eine Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen beginnen lässt. Sie richten sich an Unternehmen, Selbständige und Institutionen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.

Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe

Wir nennen LYVIA die Gesellschaft LYVIA SNC und Kunde die natürliche oder juristische Person, die eine Leistung bestellt. Die Offerte ist das schriftliche Dokument, das eine Leistung und ihren Preis beschreibt. Das Arbeitsergebnis bezeichnet, was wir dem Kunden übergeben, sei es eine Prozesslandkarte, eine konfigurierte Automatisierung, ein Konnektor, eine Dokumentation oder eine Schulungsunterlage. Die Drittsoftware ist jedes Programm und jeder Onlinedienst eines anderen Unternehmens als LYVIA. Die monatliche Begleitung bezeichnet die wiederkehrende, monatlich fakturierte Leistung.

Was bei Widersprüchen vorgeht

Widerspricht eine unterzeichnete Offerte den vorliegenden Bedingungen, geht die Offerte für den betreffenden Punkt vor. Widerspricht ein von beiden Parteien unterzeichneter besonderer Vertrag der Offerte, geht dieser Vertrag vor. Die Einkaufsbedingungen des Kunden sind uns nur entgegenhaltbar, wenn wir sie schriftlich angenommen haben, und ihre blosse Mitteilung gilt nicht als Annahme.

Die Ablehnung automatischer Einkaufsbedingungen

Wir wissen, dass gewisse Lieferantenportale bei der Registrierung Bedingungen auferlegen. Dass wir in einem solchen Portal geführt sind, dort eine Rechnung einreichen oder auf eine Ausschreibung antworten, bedeutet keine Annahme von Bedingungen, die von den vorliegenden abweichen.

Die Rechtsnatur unserer Leistungen

Die rechtliche Einordnung eines Vertrags bestimmt, was der Beauftragte schuldet. Wir sagen es lieber von Anfang an, statt am Tag einer Meinungsverschiedenheit darüber zu streiten.

Ein Auftrag im Sinne der Art. 394 ff. OR

Unsere Leistungen in Beratung, Prozesslandkarten, Integration, Automatisierung, Einführung von Anwendungen künstlicher Intelligenz, Schulung und Begleitung stellen in der Regel einen Auftrag im Sinne der Art. 394 ff. des Obligationenrechts dar. Der Beauftragte haftet dem Auftraggeber für getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrags gemäss Art. 398 Abs. 2 OR. Er muss also mit der Sorgfalt arbeiten, die man von einem Fachmann in denselben Umständen erwartet.

Sorgfaltspflicht, nicht Erfolgspflicht

Aus dieser Einordnung folgt, dass wir Mittel schulden und keinen Erfolg. Wir verpflichten uns, unsere Kompetenzen, unsere Erfahrung und die nötige Zeit einzusetzen, um das vereinbarte Ziel zu erreichen. Wir garantieren weder, dass dieses Ziel erreicht wird, noch dass es die erhofften Gewinne bringt. Eine Erfolgsgarantie bindet uns nur, wenn sie in einem von beiden Parteien unterzeichneten besonderen Vertrag schriftlich, spezifisch und beziffert vereinbart wurde.

Der Sonderfall des Werkvertrags

Betrifft eine Leistung die Erstellung eines klar abgegrenzten Werks, zum Beispiel die Entwicklung eines Konnektors mit schriftlich festgelegten Spezifikationen, kann sie als Werkvertrag im Sinne der Art. 363 ff. OR eingeordnet werden. In diesem Fall gelten die weiter unten dargestellten Gewährleistungsregeln. Die Einordnung hängt vom tatsächlichen Inhalt der Leistung ab, nicht vom Titel des Dokuments.

Was wir nie versprechen

Wir versprechen keinen Prozentsatz an Zeitgewinn, keine bezifferte Einsparung, keine Kapitalrendite und keine Amortisationsfrist. Zahlen, die wir allenfalls nennen, beschreiben vergangene Situationen und sagen nichts über Ihre künftige Lage aus. Diese Zurückhaltung ist keine Bescheidenheit; sie entspricht dem Verbot von Art. 3 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, unrichtige oder irreführende Angaben über die eigenen Leistungen zu machen.

Wie ein Vertrag zwischen uns entsteht

Wir arbeiten auf der Grundlage von Schriftstücken. Eine mündliche Abmachung oder eine begeisterte Nachricht in einer Sitzung genügt nicht, um die eine oder andere Partei zu binden, und das schützt alle.

Die Diagnose

Die Anfangsdiagnose ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Sie erlaubt uns, Ihre Organisation zu verstehen und zu entscheiden, ob wir der richtige Ansprechpartner sind. Sie ist weder ein Audit noch ein Gutachten noch eine formelle Empfehlung, und keine Unternehmensentscheidung sollte allein auf ihr beruhen.

Die Offerte und ihre Annahme

Wir erstellen eine schriftliche Offerte, die den Umfang, die Arbeitsergebnisse, den Richtzeitplan und den Preis beschreibt. Ohne gegenteilige Angabe ist sie dreissig Tage gültig. Der Vertrag entsteht durch die schriftliche Annahme der Offerte, auch durch eine Bestätigungs-E-Mail. Was die Offerte nicht erwähnt, ist im Preis nicht inbegriffen.

Die angekündigten Fristen

Die in einer Offerte genannten Fristen sind Richtwerte und setzen voraus, dass der Kunde die nötigen Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig liefert. Eine Frist ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet ist. Eine Verzögerung, die dem Kunden, einer Drittsoftware oder einem Ereignis ausserhalb unserer Kontrolle zuzurechnen ist, verschiebt den Zeitplan entsprechend, ohne Entschädigung.

Änderungen unterwegs

Jedes Begehren, das den vereinbarten Umfang erweitert, wird in einem schriftlichen Nachtrag geregelt, der den Mehrpreis und die Auswirkung auf den Zeitplan festhält. Wir fakturieren nie eine Zusatzleistung ohne vorgängige Zustimmung, und wir führen sie auch nicht vor dieser Zustimmung aus.

Preise, Fakturierung und Zahlung

Unsere Preise werden angekündigt, bevor die Arbeit beginnt, und wir halten uns für den vereinbarten Umfang daran.

Preise in Schweizer Franken

Alle Preise sind in Schweizer Franken ausgedrückt. Ohne gegenteilige Angabe in der Offerte verstehen sie sich ohne Mehrwertsteuer, ohne Reisespesen ausserhalb des Kantons Fribourg und ohne Abonnemente oder Lizenzen von Drittsoftware.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird zum gesetzlichen Satz hinzugefügt, der im Zeitpunkt der Fakturierung gilt, wenn LYVIA ihr untersteht. Jede Änderung des gesetzlichen Satzes oder des Unterstellungsstatus schlägt sich in den Rechnungen nach ihrem Inkrafttreten nieder, ohne dass dies eine Preiserhöhung darstellt.

Drittkosten und Abonnemente

Lizenzen, Abonnemente und Verbrauchskosten von Drittsoftware, einschliesslich der Nutzungsguthaben von Diensten künstlicher Intelligenz, bleiben zulasten des Kunden und werden in seinem Namen abgeschlossen. Wir führen sie in der Offerte auf, wenn wir sie kennen, schätzungsweise und ohne Marge unsererseits. Ihre Entwicklung liegt bei den betreffenden Anbietern und entzieht sich unserer Kontrolle.

Zahlungsfristen und Verzug

Unsere Rechnungen sind innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, ohne Skonto. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug, gemäss Art. 102 Abs. 2 OR, wenn ein Verfalltag bestimmt ist. Ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr läuft ab Fälligkeit nach Art. 104 Abs. 1 OR. Die effektiven Mahn- und Inkassokosten gehen zulasten des Kunden.

Einstellung bei unbezahlter Rechnung

Bei einem Zahlungsverzug von mehr als dreissig Tagen können wir unsere Leistungen nach schriftlicher Mahnung bis zur vollständigen Zahlung einstellen. Eine solche Einstellung stellt keine Nichterfüllung unsererseits dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch. Der Kunde bleibt für die betrieblichen Folgen dieser Unterbrechung verantwortlich.

Was wir vom Kunden erwarten

Eine gelungene Integration ist nie das Werk des Dienstleisters allein. Die folgenden Pflichten sind keine Formalitäten; sie bedingen unmittelbar unsere Fähigkeit zu liefern.

Eine bevollmächtigte Ansprechperson

Der Kunde bezeichnet eine Kontaktperson mit der Befugnis zu entscheiden, die Arbeitsergebnisse freizugeben und unsere Fragen in nützlicher Frist zu beantworten. Wir dürfen davon ausgehen, dass die Weisungen dieser Person den Kunden binden.

Vollständige und richtige Informationen

Der Kunde übermittelt uns die nötigen Informationen, Dokumente und Daten und steht für deren Richtigkeit, Rechtmässigkeit und für sein Recht ein, sie uns mitzuteilen. Eine auf einer falschen Information aufgebaute Leistung führt zu einem falschen Ergebnis, und diese Folge liegt bei ihm.

Die Zugänge zu den Systemen

Der Kunde liefert rechtzeitig die nötigen Zugänge zu seinen Umgebungen und seiner Drittsoftware, in einer Form, die seiner eigenen Sicherheitspolitik entspricht. Er bleibt verantwortlich für die Verwaltung dieser Zugänge, ihren Umfang, ihren Entzug am Ende der Zusammenarbeit und die Folgen einer zu weit gefassten Berechtigung, die er erteilt hätte.

Die Sicherungen, die bei ihm bleiben

Der Kunde steht für die Sicherung seiner Daten und Systeme ein. Es obliegt ihm, vor jedem Eingriff unsererseits über eine vollständige, aktuelle und wiederherstellbare Sicherung zu verfügen und zu prüfen, dass sie tatsächlich nutzbar ist. Wir können ihn dazu beraten, aber wir erstellen seine Sicherungen nicht und stehen nicht dafür ein.

Die Freigabe der Arbeitsergebnisse

Der Kunde prüft jedes Arbeitsergebnis innert zehn Arbeitstagen ab seiner Bereitstellung und meldet schriftlich die Punkte, die dem vereinbarten Umfang nicht entsprechen. Ohne Rückmeldung in dieser Frist gilt das Arbeitsergebnis als angenommen. Eine vorbehaltlose Inbetriebnahme gilt als Annahme.

Seine eigenen gesetzlichen Pflichten

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung seiner gesetzlichen, buchhalterischen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und branchenspezifischen Pflichten sowie für die Aufbewahrung seiner Belege im Sinne des Rechnungslegungsrechts. Unsere Leistungen können ihm helfen, sie zu erfüllen; sie übernehmen sie nie an seiner Stelle.

Der Umfang unserer Leistungen und seine Grenzen

Dieser Abschnitt ist das Herzstück dieses Dokuments. Wir schreiben hier schwarz auf weiss, was wir tun und was wir nicht tun, damit keine Erwartung auf einem Missverständnis beruht.

Was wir tun

Wir kartieren die Prozesse einer Organisation, wir verbinden Drittsoftware miteinander, wir automatisieren wiederkehrende Aufgaben, wir führen Anwendungen künstlicher Intelligenz ein, wir dokumentieren, was wir installieren, und wir schulen die Teams, die damit arbeiten werden. Wir treten als Integrator und als Berater auf, und nur in dieser Eigenschaft.

Was wir nicht sind

LYVIA hat keine der Software entwickelt, die sie integriert. Sie ist keine offizielle Partnerin von Odoo oder irgendeinem anderen Anbieter und verkauft keine Lizenzen weiter. Sie übt weder die Tätigkeit einer Treuhandstelle noch eines Anwalts noch einer Revisionsstelle noch eines Steuerberaters aus. Sie liefert weder Rechts- noch Steuer- noch Anlageberatung, und nichts in unseren Arbeitsergebnissen ersetzt den Rat einer zugelassenen Fachperson.

Wir entscheiden nicht anstelle des Kunden

Wir formulieren Empfehlungen, wir begründen sie und wir legen ihre Nachteile offen. Die Unternehmensentscheidung gehört dem Kunden und ihm allein, ob es um die Wahl einer Software, die Arbeitsorganisation, den Einsatz von Personen oder das Eingehen einer Ausgabe geht. Dass wir eine Option empfohlen haben, verlagert die Entscheidung nicht auf unsere Schultern.

Wir stehen nicht für die Konformität des Kunden ein

Wir garantieren nicht, dass die Organisation des Kunden, seine Buchhaltung, seine Fakturierung, seine Lohnverwaltung oder seine Datenbearbeitung dem anwendbaren Recht entsprechen. Wir machen ihn auf Punkte aufmerksam, die uns heikel erscheinen, wenn wir sie erkennen, ohne dass dies eine allgemeine Kontrollpflicht oder eine Verantwortung in Konformitätsfragen begründet.

Wir ersetzen die interne Kontrolle nicht

Eine Automatisierung führt eine Regel aus; sie überwacht nicht deren Angemessenheit. Der Kunde behält die Last seiner Kontrollen, seiner Freigaben und der Überwachung der automatisierten Abläufe, die wir einrichten. Wir gestalten diese Abläufe so, dass die Kontrollen möglich sind; wir üben sie nicht an seiner Stelle aus.

Was wir ohne schriftliche Vereinbarung nicht übernehmen

Die tägliche Benutzerunterstützung, die laufende Systemadministration, der Unterhalt der Arbeitsplätze, die Informatiksicherheit des Kunden, die Migration historischer Daten und die Übernahme einer von einem Dritten erstellten Entwicklung sind in unseren Leistungen nicht inbegriffen, ausser bei ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte.

Die Abhängigkeit von Drittsoftware

Unser Handwerk besteht darin, Werkzeuge zusammenarbeiten zu lassen, die wir nicht geschrieben haben. Diese Abhängigkeit ist real, sie ist strukturell, und sie verlangt Vorbehalte, die wir hier ohne Umschweife formulieren.

Wir beherrschen weder das Produkt noch seinen Anbieter

Funktionsweise, Verfügbarkeit, Leistung, Sicherheit, Preisgestaltung, Vertragsbedingungen und Fortbestand der Drittsoftware liegen ausschliesslich bei ihren Anbietern. Wir üben keinen Einfluss auf diese Elemente aus und stehen in keiner Weise dafür ein. Der Kunde kontrahiert direkt mit diesen Anbietern und akzeptiert deren Bedingungen.

Programmierschnittstellen ändern sich

Die Automatisierungen und Konnektoren, die wir einrichten, beruhen auf den von den Anbietern bereitgestellten Programmierschnittstellen. Diese Schnittstellen können ohne nützliche Vorankündigung geändert, eingeschränkt, anders tarifiert oder aufgehoben werden. Ein Update einer Drittsoftware kann also einen Ablauf unterbrechen, der tags zuvor einwandfrei funktionierte, ohne dass uns irgendein Verschulden zuzurechnen wäre.

Die Instandstellung nach einem Versionswechsel

Die Korrektur einer Automatisierung, die durch eine Weiterentwicklung einer Drittsoftware unbrauchbar geworden ist, stellt eine neue, nach unseren geltenden Tarifen fakturierbare Leistung dar, ausser wenn sie in einer laufenden monatlichen Begleitung inbegriffen ist. Wir informieren den Kunden, sobald wir von einer Änderung Kenntnis haben, die ihn betreffen kann, soweit wir selbst davon informiert sind.

Kontingente, Beschränkungen und Sperrungen

Die Anbieter wenden Abrufkontingente, Volumengrenzen und Nutzungsregeln an, die dazu führen können, dass ein Dienst verlangsamt oder ausgesetzt wird. Die Überschreitung eines Kontingents durch die tatsächliche Nutzung des Kunden, die Sperrung eines Kontos durch einen Anbieter oder die Kündigung eines Abonnements durch diesen sind uns nicht zuzurechnen.

Die Besonderheiten der künstlichen Intelligenz

Die künstliche Intelligenz nimmt einen wachsenden Teil unserer Leistungen ein und unterscheidet sich deutlich von einer klassischen Automatisierung. Die folgenden Regeln gelten ihr eigens.

Ein wahrscheinliches, nie sicheres Ergebnis

Ein System künstlicher Intelligenz erzeugt ein statistisch plausibles und kein geprüftes Ergebnis. Es kann sich irren, eine Information erfinden, eine wesentliche auslassen oder zwei ähnliche Fälle unterschiedlich behandeln, auch nach korrekter Konfiguration. Diese Eigenschaft ist der Technologie inhärent und stellt keinen Mangel unserer Leistungen dar.

Die menschliche Prüfung ist eine Bedingung, keine Option

Jede Anwendung, die wir einrichten, sieht eine menschliche Prüfung dort vor, wo ein Fehler Folgen hätte. Der Kunde verpflichtet sich, diese Kontrolle beizubehalten und sie nicht abzuschalten. Entscheidet er sich, einen Prüfschritt zu entfernen oder eine Anwendung über den vereinbarten Umfang hinaus auszudehnen, trägt er die Folgen allein.

Die Verantwortung für den verbreiteten Inhalt bleibt beim Kunden

Jeder Inhalt, der mit Unterstützung eines Systems künstlicher Intelligenz erstellt und vom Kunden verbreitet wird, sei es eine E-Mail, eine Offerte, ein Buchhaltungsdokument, eine Kundenantwort oder eine Veröffentlichung, bindet allein den Kunden. Es obliegt ihm, ihn vor jeder externen Verwendung gegenzulesen, zu korrigieren und seine Richtigkeit zu prüfen.

Die an Dienste künstlicher Intelligenz übermittelten Daten

Beruht eine Anwendung auf einem externen Dienst, unterstehen die übermittelten Daten den Bedingungen seines Anbieters, auch hinsichtlich des Bearbeitungsorts, der Aufbewahrungsdauer und der allfälligen Verwendung zum Training von Modellen. Wir bringen dem Kunden diese Bedingungen vor der Umsetzung zur Kenntnis. Die Wahl des Dienstes und die Annahme seiner Bedingungen liegen in der Entscheidung des Kunden.

Die Einhaltung des für die Anwendung geltenden Rahmens

Der Kunde stellt sicher, dass die geplante Anwendung mit seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten vereinbar ist, namentlich in Sachen Datenschutz, Berufsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis. Wir machen ihn auf Punkte aufmerksam, die uns problematisch erscheinen, ohne eine juristische Analyse seiner Lage vorzunehmen.

Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

Die Frage, wem am Ende eines Mandats was gehört, verdient es, am Anfang geregelt zu werden.

Was der Kunde erwirbt

Mit der vollständigen Zahlung der betreffenden Leistung erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, auf seine Konzerngesellschaften übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, nämlich den Konfigurationen, den Automatisierungsszenarien, den Dokumentationen und den für ihn erstellten Schulungsunterlagen. Dieses Recht umfasst die Nutzung, die Änderung und den Unterhalt dieser Arbeitsergebnisse für seine eigenen Bedürfnisse.

Was unser Eigentum bleibt

Unsere Methoden, unsere Dokumentvorlagen, unsere Analyseraster, unsere Bibliotheken wiederverwendbarer Komponenten und unser früheres oder anlässlich des Mandats entwickeltes Know-how bleiben unser Eigentum, gegebenenfalls geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Der Kunde darf sie weder vermarkten noch Dritten ausserhalb seiner Organisation zur Verfügung stellen noch sich ihrer als eigener Schöpfung rühmen.

Die Rechte der Drittanbieter

Die Rechte an der Drittsoftware gehören ihren Anbietern und bleiben durch deren Lizenzen geregelt. Unsere Konfigurationsarbeit verleiht dem Kunden kein Recht an dieser Software und befreit ihn von keiner Pflicht aus deren Bedingungen.

Eine Geschäftsreferenz auf Vereinbarung

Wir nennen den Namen eines Kunden als Referenz, veröffentlichen einen Anwendungsfall oder geben sein Logo nur mit seiner vorgängigen schriftlichen Zustimmung wieder, die für die Zukunft jederzeit widerrufbar ist.

Gegenseitige Vertraulichkeit

Jede Partei hält die nicht öffentlichen Informationen vertraulich, von denen sie anlässlich der Zusammenarbeit Kenntnis erhält, verwendet sie nur zur Vertragserfüllung und teilt sie nur den Personen mit, die sie kennen müssen und einer gleichwertigen Pflicht unterstehen. Diese Verpflichtung überdauert die Zusammenarbeit um fünf Jahre und bleibt für Geschäftsgeheimnisse und besonders schützenswerte Personendaten zeitlich unbegrenzt. Sie umfasst nicht die bereits öffentlichen, ohne Verletzung bekannten oder aufgrund von Gesetz oder Behörde offenzulegenden Informationen.

Datenschutz

Unsere Einsätze bringen uns in die Nähe von Personendaten des Kunden. Die Rollenverteilung muss klar sein.

Jedem seine Rolle

Der Kunde ist Verantwortlicher für die Bearbeitung der in seinen Systemen enthaltenen Personendaten. Er bestimmt die Zwecke und die Mittel, er steht für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung, die Information der betroffenen Personen und die Ausübung ihrer Rechte ein. LYVIA tritt als Auftragsbearbeiterin auf, wenn sie diese Daten für ihn bearbeitet, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz.

Die Pflichten, die wir als Auftragsbearbeiterin übernehmen

Wir bearbeiten die Daten des Kunden nur im für die Leistung nötigen Umfang und nach seinen Weisungen, wir treffen die angemessenen Sicherheitsmassnahmen im Sinne von Art. 8 DSG, wir unterstellen unsere eigenen Hilfspersonen gleichwertigen Pflichten und wir informieren den Kunden unverzüglich über jede uns bekannte Verletzung der Datensicherheit, damit er seine Meldepflichten wahrnehmen kann.

Der Beizug Dritter

Die Ausführung einer Leistung kann den Beizug von Software oder Dienstleistern Dritter erfordern, in der Schweiz oder im Ausland. Wir informieren den Kunden vor der Umsetzung, und es liegt an ihm, diese Konfiguration anzunehmen oder abzulehnen, namentlich im Hinblick auf die Regeln über die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland nach den Art. 16 und 17 DSG.

Eine gesonderte Vereinbarung, wenn nötig

Rechtfertigen es Umfang oder Sensibilität der Bearbeitung, schliessen die Parteien eine gesonderte Auftragsbearbeitungsvereinbarung, die diesem Abschnitt für die von ihr geregelten Punkte vorgeht.

Gewährleistung, Beanstandung und Haftung

Wir korrigieren, was korrigierbar ist, und wir stehen für unsere Versäumnisse ein. Wir grenzen diese Haftung hingegen genau ein, in den Schranken, die das Schweizer Recht erlaubt.

Einen Mangel melden

Der Kunde meldet jeden Mangel schriftlich innert zehn Arbeitstagen ab seiner Entdeckung und beschreibt das festgestellte Verhalten, das erwartete Verhalten und die Umstände des Auftretens. Für als Werkvertrag eingeordnete Leistungen muss die Mängelrüge sofort nach der Entdeckung erfolgen, gemäss Art. 367 Abs. 1 OR, und die Gewährleistungsrechte verjähren nach Art. 371 Abs. 1 OR.

Die Korrektur

Ist ein Mangel erwiesen und uns zuzurechnen, korrigieren wir ihn in nützlicher Frist und ohne Kosten für den Kunden. Die Korrektur ist unsere vorrangige Gewährleistungsleistung. Schlägt sie wiederholt fehl, kann der Kunde eine verhältnismässige Herabsetzung des Preises der betreffenden Leistung verlangen.

Was kein Mangel ist

Keinen Mangel unserer Leistungen stellen dar: die Fehlfunktion einer Drittsoftware, die Wirkung eines von einem Anbieter beschlossenen Updates oder Schnittstellenwechsels, eine vom Kunden oder von einem Dritten an unserer Installation vorgenommene Änderung, eine der übergebenen Dokumentation nicht entsprechende Nutzung, eine vom Kunden gelieferte fehlerhafte Eingabe sowie der Umstand, dass ein System künstlicher Intelligenz ein unrichtiges Ergebnis erzeugt.

Der Umfang unserer Haftung

Wir stehen für den Schaden ein, der durch eine Verletzung unserer vertraglichen Pflichten verursacht wird. In den vom Recht erlaubten Grenzen ist unsere Haftung ausgeschlossen für den indirekten Schaden und den Folgeschaden, den Betriebsausfall, die Betriebsunterbrechung, den Verlust, die Veränderung oder die Wiederherstellung von Daten, den entgangenen Gewinn, den Kundenverlust, die Rufschädigung und die gegen den Kunden gerichteten Ansprüche Dritter.

Die Obergrenze unserer Haftung

Der Gesamtbetrag unserer Haftung, alle Ansprüche zusammengenommen, ist auf den für die schadensverursachende Leistung tatsächlich fakturierten und vereinnahmten Betrag begrenzt. Steht der Schaden im Zusammenhang mit einer monatlichen Begleitung, entspricht diese Obergrenze den für diese Begleitung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis fakturierten und vereinnahmten Beträgen.

Was nicht ausgeschlossen werden kann, und was wir nicht ausschliessen

Art. 100 Abs. 1 OR erklärt jede Klausel für nichtig, die den Schuldner im Voraus von der Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit befreien würde. Die oben beschriebenen Ausschlüsse und die Obergrenze gelten also nicht für den absichtlich oder grobfahrlässig von uns verursachten Schaden, nicht für Körperverletzungen und nicht für die Haftung, die das Gesetz für zwingend erklärt. Wir beanspruchen nicht, ihnen zu entgehen.

Die Haftung für Dritte

Wir stehen für unsere Mitarbeitenden ein wie für uns selbst. Wir stehen hingegen nicht ein für die vom Kunden gewählten oder direkt von ihm beauftragten Dienstleister, Anbieter, Hoster oder Berater, noch für Handlungen oder Unterlassungen seines Personals.

Die Frist zum Handeln

Jeder Anspruch muss schriftlich innert zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt angemeldet werden, in dem der Kunde vom Schaden und von dessen Verursacher Kenntnis erhalten hat. Die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere die zehnjährige nach Art. 127 OR, bleiben vorbehalten und werden durch die vorliegende Bestimmung nicht verkürzt.

Dauer, Kündigung und höhere Gewalt

Eine Zusammenarbeit muss sauber enden können, auch wenn sie gut funktioniert hat.

Die einmaligen Leistungen

Eine einmalige Leistung endet mit der Übergabe des letzten in der Offerte vorgesehenen Arbeitsergebnisses und der Zahlung des Preises. Jede Partei kann sie aus wichtigen Gründen vorzeitig beenden, wobei die bereits erbrachten Leistungen und die aufgewendeten Kosten geschuldet bleiben.

Die monatliche Begleitung ohne Bindung

Die monatliche Begleitung erneuert sich von Monat zu Monat, ohne Mindestdauer. Jede Partei kann sie schriftlich auf Ende eines Kalendermonats beenden, mit einer Frist von dreissig Tagen. Der angebrochene Monat bleibt ganz geschuldet. Es wird keine Kündigungsentschädigung erhoben.

Die jederzeitige Kündigung nach Art. 404 OR

Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, gestützt auf Art. 404 Abs. 1 OR. Die obige vertragliche Frist beansprucht nicht, diese Regel auszuschalten. Die Partei, die zur Unzeit kündigt, muss der anderen jedoch den verursachten Schaden ersetzen, gemäss Art. 404 Abs. 2 OR.

Was am Ende geschieht

Am Ende der Zusammenarbeit übergeben wir dem Kunden die ihm zustehenden Arbeitsergebnisse und Dokumentationen, und wir geben die uns anvertrauten Daten und Zugänge nach seinen schriftlichen Weisungen zurück oder vernichten sie. Es obliegt dem Kunden, unsere Zugänge zu seinen Systemen zu entziehen. Leistungen zur Unterstützung des Übergangs zu einem anderen Dienstleister sind nach unseren geltenden Tarifen fakturierbar.

Höhere Gewalt

Keine Partei steht für ein Versäumnis ein, das durch ein äusseres, unvorhersehbares und unüberwindbares Ereignis verursacht wird, etwa eine Naturkatastrophe, einen bewaffneten Konflikt, einen Behördenentscheid, einen grösseren Ausfall eines Telekommunikationsnetzes, einen längeren Ausfall eines wesentlichen Lieferanten oder einen Cyberangriff auf eine Drittinfrastruktur. Die betroffenen Pflichten sind für die Dauer der Verhinderung ausgesetzt, und jede Partei kann kündigen, wenn diese sechzig Tage überschreitet.

Schlussbestimmungen

Einige Funktionsregeln, die unnötige Diskussionen vermeiden.

Änderung der vorliegenden Bedingungen

Wir können diese Bedingungen für die Zukunft anpassen. Die auf eine Leistung anwendbare Fassung ist die am Tag des Abschlusses des entsprechenden Vertrags geltende. Bei einer monatlichen Begleitung wird jede Änderung dem Kunden mindestens dreissig Tage im Voraus mitgeteilt, und er kann auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen, wenn er sie nicht annimmt.

Schriftform und Mitteilungen

Die vertragsbezogenen Mitteilungen erfolgen schriftlich. Die E-Mail an die beidseits bezeichnete Ansprechperson genügt dieser Anforderung, ausser für die Kündigung und die Mahnung, die eine Zustellung mit Empfangsnachweis verlangen.

Abtretung und Verrechnung

Keine Partei tritt ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen ab, vorbehalten die Abtretung an einen Rechtsnachfolger des Unternehmens. Der Kunde kann eine Forderung mit unseren Rechnungen nur verrechnen, wenn seine Forderung von uns anerkannt oder durch einen rechtskräftigen Entscheid festgestellt ist.

Teilnichtigkeit

Erweist sich eine Klausel der vorliegenden Bedingungen als nichtig, unanwendbar oder zwingendem Recht widersprechend, bleiben die übrigen Klauseln gültig. Die betroffene Klausel wird durch die zulässige Regel ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt, und die Nichtigkeit einer Haftungsbeschränkung zieht nicht jene der anderen Beschränkungen nach sich.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Bedingungen und alle von ihnen geregelten Verträge unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Fribourg, Schweiz. Vorbehalten bleiben die zwingenden und teilzwingenden Gerichtsstände des Gesetzes, insbesondere jener der Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 32 und 35 ZPO, auf den vor Entstehung der Streitigkeit nicht verzichtet werden kann.

Häufige Fragen

Was man uns fragt

Verpflichten Sie sich auf ein Ergebnis?

Nein, ausser bei schriftlicher und spezifischer Verpflichtung in einem besonderen Vertrag. Unsere Leistungen sind Auftragsrecht, was uns zu getreuer und sorgfältiger Ausführung im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR verpflichtet, nicht zum Erreichen eines Ziels. Wir schreiben es lieber klar, als eine Garantie vermuten zu lassen, die wir nicht halten könnten, abhängig wie wir sind von Software, die wir nicht selbst entwickeln.

Was geschieht, wenn ein Update von Odoo oder Microsoft eine Automatisierung bricht?

Wir stellen sie wieder her, und diese Instandstellung wird als neue Leistung fakturiert, ausser sie fällt in eine laufende monatliche Begleitung. Die Programmierschnittstellen der Anbieter können ohne nützliche Vorankündigung ändern, und wir haben keinen Einfluss auf diese Entscheide. Diese Abhängigkeit steht in unseren Bedingungen, weil sie real ist.

Wie weit geht Ihre Haftung, wenn etwas schiefläuft?

Sie ist begrenzt auf den für die betreffende Leistung tatsächlich fakturierten und vereinnahmten Betrag oder auf die letzten zwölf Monate einer monatlichen Begleitung, und sie schliesst den indirekten Schaden, den Betriebsausfall, den Datenverlust und den entgangenen Gewinn aus. Diese Obergrenze fällt bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht unsererseits, denn Art. 100 Abs. 1 OR erklärt jede Klausel für nichtig, die uns im Voraus davon befreien wollte.

Wem gehört, was Sie bei uns einrichten?

Sie erhalten mit vollständiger Zahlung ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für Sie erstellten Konfigurationen, Automatisierungen, Dokumentationen und Unterlagen, einschliesslich des Rechts, sie zu ändern und von einem anderen Dienstleister warten zu lassen. Unsere Methoden und wiederverwendbaren Komponenten bleiben hingegen unser Eigentum, und die Drittsoftware bleibt jene ihrer Anbieter.

Ist die monatliche Begleitung mit einer Mindestdauer verbunden?

Keine. Sie erneuert sich von Monat zu Monat und wird schriftlich auf Ende eines Kalendermonats gekündigt, mit dreissig Tagen Frist und ohne Entschädigung. Das Schweizer Recht erlaubt im Übrigen, einen Auftrag jederzeit zu widerrufen, nach Art. 404 Abs. 1 OR, und wir versuchen nicht, diese Regel auszuschalten.

Übernehmen Sie unsere buchhalterische oder steuerliche Konformität?

Nein, und das ist wichtig. Wir sind weder Treuhandstelle noch Anwalt noch Revisionsstelle. Wir können die Abläufe bauen, die Ihre Buchhaltung speisen, und Ihnen melden, was uns heikel erscheint, aber die Konformität Ihrer Buchungen, Ihrer Deklarationen und Ihrer gesetzlichen Pflichten bleibt in Ihren Händen und in jenen Ihrer zugelassenen Berater.

Was wird aus der menschlichen Prüfung bei Anwendungen künstlicher Intelligenz?

Sie gehört zum Dispositiv, nicht zu den Optionen. Ein System künstlicher Intelligenz kann mit Überzeugung ein falsches Ergebnis liefern; das ist eine Eigenschaft der Technologie und kein Mangel unserer Arbeit. Wir setzen eine Prüfung dorthin, wo der Fehler teuer wäre, und der Inhalt, den Sie danach verbreiten, bindet Ihr Unternehmen.

Ein Punkt dieser Bedingungen verdient eine Diskussion

Wir regeln eine Vertragsfrage lieber vor dem Beginn als danach. Erscheint Ihnen eine Klausel zu weit, zu eng oder Ihrer Lage schlecht angepasst, schreiben Sie uns, und wir sprechen darüber.

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